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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen AT – Österreich Handelsagentur, A.D. Timmer

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte an unsere gewerblichen Kunden. Einkaufsbedingungen oder anderen Allgemeinen Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.
Gleiches gilt für widersprechende Regelungen, die in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten enthalten sind oder sich aus einem Gesetz (sofern zulässig), Handelsbrauch oder Geschäftspraxis ergeben.

1.2. An unsere Angebote sind wir 60 Tage lang ab Ausstellungsdatum gebunden; eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.

1.3. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.

1.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

1.5. Rücksendungen von Waren, die ohne unser Verschulden (z.B. Falschbestellung) erfolgen, werden pauschal mit einer Gebühr von zurzeit 20% des Warenwertes – mindestens jedoch Euro 25,00 pro Sendung berechnet. Eine Gutschrift erfolgt nur nach vorheriger Absprache und bei fracht-, verpackungs-, und fehlerfreier Zusendung. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
Bei Kleinstaufträgen innerhalb der EU unter einem Nettorechnungswert von EURO 50,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,00 je Kleinstauftrag. In Nicht-EU-Staaten richten sich die Bearbeitungsgebühren, sowie die Mindestbestellmenge nach dem Versand- und Ver­waltungs­auf­wand für das jeweilige Land.

2. LIEFERUNG

2.1. Die Ware wird auf Kosten des Käufers, allenfalls auch durch einen Transporteur, an die bei Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert, soweit
nichts anderes vereinbart ist. Die Beförderung der Ware durch einen Transporteur gilt als jedenfalls vom Käufer genehmigt.

2.2. Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Zufahrt mit schwerem Lastzug gewährleistet ist.

2.3. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird bzw.
eine Zustellung aus Gründen, die beim Käufer liegen, nicht möglich ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden
zu lagern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist freihändig zu verkaufen. Dieser Verkauf stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar; der
Verkaufserlös ist lediglich auf den geschuldeten Kaufpreis in Anrechnung zu bringen.

2.4. Die angegebenen Liefertermine sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich der rechtzeitigen Zulieferung an unser Unternehmen. Für verspätete Lieferungen wird daher unsererseits keine Haftung übernommen.

2.5. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl., sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle (leichte Fahrlässigkeit schadet hier nicht) und sonstige Betriebsstörungen
befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen. Führen derartige Umstände lediglich zu einer Warenknappheit, so sind wir auch berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach eigenem Ermessen auf unsere Abnehmer aufzuteilen. Keinesfalls werden wir dadurch verpflichtet, uns mit den vertrags- bzw. angebotsgegenständlichen Waren bei fremden Lieferanten einzudecken. Maßnahmen der AT-Österreich Handelsagentur im Sinne dieser Bestimmungen berechtigen den Abnehmer weder zu Vertragsrücktritt, noch zu anderen Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzansprüchen.

2.6. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übernahme der Ware in unseren Lagern durch den Käufer, bei Lieferungen durch die AT-Österreich Handelsagentur bei der Anlieferung an die genannte Lieferadresse bzw. bei der Übergabe der Ware an den Transporteur. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen über die Gefahrtragung. Wird die Lieferung von AT-Österreich Handelsagentur selbst durchgeführt und kann sie aus von Käufer zu vertretenen Gründen nicht vollzogen werden, so geht die Gefahr bei erstem Lieferversuch auf den Käufer über.

2.7. Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies gesetzlich geregelt oder schriftlich vereinbart ist.

2.8. Die Ware wird bei Transport durch Dritte gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

3. MÄNGELRÜGE / GEWÄHRLEISTUNG

3.1. Wir leisten nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

3.2. Für Ausstellungsware und Ware, die als mindere Qualität wie z.B. „Zweite Wahl“, „Restposten“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.

3.3. Garantien über die Beschaffenheit und Eignung der Waren müssen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

3.4. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden. Geringfügige oder sonstige dem Käufer zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.

3.5. Die Ware ist vom Kunden sofort nach Ablieferung zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung bekannt zu machen; andernfalls die Ware auch in Ansehung diesen Mangels als genehmigt gilt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Anfechtung wegen Irrtums auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

3.6. Die Untersuchung der Ware lediglich durch Stichproben gilt nicht als ordnungsgemäße Untersuchung.

4. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZHAFTUNG

4.1. Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung, sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir ausschließlich für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verschuldete Schäden haften. Das Vorliegen unseres Verschuldens und dessen Ausmaß sind vom Geschädigten zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang.

4.2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung. Es trifft uns keine Verpflichtung, nicht von uns hergestellte Ware bei An- oder Weiterverkauf zu untersuchen.

4.3 Regressforderungen, insbesondere gemäß § 12 PHG, sind ausgeschlossen, sofern wir dem Kunden binnen einer angemessener Frist einen im EWR-ansässigen Haftungspflichtigen namhaft machen und unsere Ansprüche diesem gegenüber dem Kunden zur Abtretung anbieten. Bei dem allenfalls zustande kommenden Zessionsvertrag haften wir ausschließlich für die Tatsache, dass der Haftungspflichtige unser Vorlieferant war, nicht aber für die Einbringlichkeit und Durchsetzbarkeit der Forderung.

4.4 Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

4.5 Jedenfalls ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für bloße Vermögens- oder mittelbare Schäden (einschließlich Gewinnentgang) und Folgeschäden. Vorteile, die dem Kunden aufgrund des Schadens, für welchen wir einzustehen haben, entstehen, hat er sich auf den Schadenersatzanspruch anrechnen zu lassen.

5. ZAHLUNG

5.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz zu.

5.2. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist; bei Zahlungsverzug gelten allenfalls gewährte Rabatte als verfallen.

5.3 Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass alle uns zustehenden und bereits fälligen Ansprüche so beglichen sind (siehe Pkt. 5.5.), dass wir am Tag der Fälligkeit über diese auf unserem Konto verfügen können.

5.4. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Wechselsteuer, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.

5.5. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet, auch wenn diese anders gewidmet wurden.

5.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten, nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie Verzugszinsen von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, uns verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen.

5.8. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung von sämtlichen aushaftenden Forderungen zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.

5.9. Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Kunden trotz Setzung einer 8-tägigen Nachfrist sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte (insbesondere jenes gemäß 2.3.), die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.

5.10. Im Falle eines Vertragsrücktritts haben wir die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnugsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir von weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet, nach unserer Wahl, uns einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnugsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten.

5.11. In „Zahlungsverzug“ im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen befindet sich der Kunde, wenn er unsere Forderungen (sowohl die Kaufpreis- als auch sonstige Nebenforderungen) bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig beglichen hat.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum.

6.2. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich darüber zu verständigen; allfällige mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen um sie, unbeschadet der zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Käufers, durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös
rechnen wir nach Abzug der entstandenen Kosten dem Käufer auf seine Verbindlichkeiten an, einen etwaigen Überschuss bezahlen wir an ihn aus.

6.3. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

7. INFORMATIONEN / DATENSCHUTZ

7.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von AT-Österreich Handelsagentur Informationen,Newsletter etc. über elektronische Medien zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Bei Widerruf des elektronischen Erhalts der Information besteht jedoch kein Rechtsanspruch durch den Kunden, die in elektronischer Form versendeten Informationen über eine andere Zustellform zu erhalten.

7.2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung seiner im Rahmen der Vertragsbeziehung bekanntgegebenen Daten sowie deren Weitergabe an andere Gesellschaften des Wolseley-Konzerns ausdrücklich zu.

7.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, widrigenfalls unsere sämtlichen Schriften und Erklärungen als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

8. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.

9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kitzbühel. Wir behalten uns vor, allenfalls den gesetzlichen Gerichtsstand unseres Kunden bei Rechtsstreitigkeiten zu wählen. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Einheitskaufrechts anzuwenden.

10. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Restvertrag vollinhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt.

11. Die Verpflichtungen des Käufers aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen inklusive dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für seine Rechts- und Geschäftsnachfolger, wobei der Käufer zur entsprechenden Überbindung verpflichtet ist.

12. FORDERUNGSABTRETUNG:

12.1. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des uns zustehenden Kaufpreises samt Nebenforderungen vom Kunden an einen Dritten verkauft, so bietet uns der Vertragspartner schon jetzt die Abtretung seiner ihm gegenüber dem Dritten zustehenden Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen zur Sicherung an. Die Annahme des Anbots erfolgt schriftlich an die zuletzt uns bekanntgegebene Adresse des Kunden („Anbot einer Sicherungszession“). Der Kunde ist diesfalls verpflichtet, die Sicherungszession in seinen Büchern zu vermerken und sie dem Dritten unverzüglich anzuzeigen.

12.2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

13.1. Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde ist im Falle eines eine Zurückbehaltung gesetzlich rechtfertigenden Sachverhalts stets nur zum Zurückhalten eines im Verhältnis zu seinem geltend gemachten Anspruch angemessenen Teils des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Weiters ist er nur berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund der zahlungsgegenständlichen Lieferung, nicht aber allfälliger anderer Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit uns auszuüben.

13.2. Vertraulichkeit: Jede Partei stimmt zu und verpflichtet sich, alle vertraulichen Daten der jeweils anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der gegenseitigen Vertragsbeziehung bekannt werden, grundsätzlich geheim zu halten. Dies gilt insbesondere nicht im Falle (i) einer die Partei gesetzlich oder aufgrund eines behördlichen Auftrags treffenden Auskunftspflicht oder bei (ii) offensichtlichen oder (iii) bereits davor bekanntgewordenen Daten.

13.3. Verzicht: Ein Verzicht auf die Geltendmachung oder Einhaltung einer Bestimmung des Vertrages bzw. dieser Geschäftsbedingungen bedarf stets der Schriftform, insbesondere bedeutet die Unterlassung der Geltendmachung niemals einen Verzicht auf unsere Ansprüche. Ein Verzicht auf die Geltendmachung unserer Ansprüche aufgrund eines bestimmten Verstoßes gilt nicht als Verzicht hinsichtlich anderer oder künftiger Verstöße.

14. VERTRAGSABSCHLUSS IM ONLINESHOP

14.1. Mit der Bestellung im Onlineshop geben unsere Kunden ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit uns abzuschließen. Mit dem Erhalt der Bestellbestätigung durch unseren Kunden wird lediglich unsererseits der Erhalt des Anbots des Kunden bestätigt.

14.2. Der Kaufvertrag kommt mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Kunden oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.

14.3. Für Vertragsabschlüsse im Onlineshop gelten die Bestimmungen dieser AGBs sinngemäß gleich.

14.4. Die in unserem Katalog und auf unserer Webseite gemachten Angaben – wie z.B. Beschreibungen und Abbildungen – dienen nur der Bestimmung der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren ausdrücklich so gekennzeichneten Angaben und technischen Qualifikationen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Zwischen dem Druck- und Onlinekatalog kann es zu Sortiments- und Preisabweichungen kommen. Wer Waren aufgrund des Druckkatalogs bestellt, kann sich auf andere Angaben im Internet nicht berufen und umgekehrt. Wir übernehmen keine Haftung für Rechen-, Schreib- und/oder Druckfehler.

Stand Juni 2012