Allgemeine Geschäftsbedienungen
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen AT - Österreich Handelsagentur, A.D. Timmer
1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe
und sonstigen Rechtsgeschäfte an unsere gewerblichen Kunden.
Einkaufsbedingungen oder anderen Allgemeinen Bedingungen des Käufers
wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie gelten auch dann nicht,
wenn wir bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.
Gleiches gilt für widersprechende Regelungen, die in Angeboten,
Auftragsbestätigungen, Spezifikationen, Rechnungen oder ähnlichen
Dokumenten enthalten sind oder sich aus einem Gesetz (sofern zulässig),
Handelsbrauch oder Geschäftspraxis ergeben.
1.2. An unsere Angebote sind wir 60 Tage lang ab Ausstellungsdatum gebunden;
eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden.
1.3. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich
beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
1.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
1.5. Rücksendungen von Waren, die ohne unser Verschulden (z.B. Falschbestellung) erfolgen, werden pauschal mit einer Gebühr von zurzeit 20% des Warenwertes – mindestens jedoch Euro 25,00 pro Sendung berechnet. Eine Gutschrift erfolgt nur nach vorheriger Absprache und bei fracht-, verpackungs-, und fehlerfreier Zusendung. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
Bei Kleinstaufträgen innerhalb der EU unter einem Nettorechnungswert von EURO 50,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,00 je Kleinstauftrag. In Nicht-EU-Staaten richten sich die Bearbeitungsgebühren, sowie die Mindestbestellmenge nach dem Versand- und Verwaltungsaufwand für das jeweilige Land.
2. LIEFERUNG
2.1. Die Ware wird auf Kosten des Käufers, allenfalls auch durch einen Transporteur,
an die bei Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert, soweit
nichts anderes vereinbart ist. Die Beförderung der Ware durch einen
Transporteur gilt als jedenfalls vom Käufer genehmigt.
2.2. Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Zufahrt mit schwerem
Lastzug gewährleistet ist.
2.3. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach
Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird bzw.
eine Zustellung aus Gründen, die beim Käufer liegen, nicht möglich ist. In
diesen Fällen sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden
zu lagern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist freihändig
zu verkaufen. Dieser Verkauf stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar; der
Verkaufserlös ist lediglich auf den geschuldeten Kaufpreis in Anrechnung
zu bringen.
2.4. Die angegebenen Liefertermine sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich
der rechtzeitigen Zulieferung an unser Unternehmen. Für verspätete
Lieferungen wird daher unsererseits keine Haftung übernommen.
2.5. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare
Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen,
Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl.,
sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle
(leichte Fahrlässigkeit schadet hier nicht) und sonstige Betriebsstörungen
befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der
Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder
dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit,
als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung
nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich,
so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
Führen derartige Umstände lediglich zu einer Warenknappheit, so sind wir
auch berechtigt, die jeweils zur Verfügung stehenden Warenmengen nach
eigenem Ermessen auf unsere Abnehmer aufzuteilen. Keinesfalls werden
wir dadurch verpflichtet, uns mit den vertrags- bzw. angebotsgegenständlichen
Waren bei fremden Lieferanten einzudecken. Maßnahmen der AT-Österreich Handelsagentur
im Sinne dieser Bestimmungen berechtigen den Abnehmer weder zu
Vertragsrücktritt, noch zu anderen Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzansprüchen.
2.6. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übernahme der Ware in unseren Lagern
durch den Käufer, bei Lieferungen durch die AT-Österreich Handelsagentur bei der Anlieferung
an die genannte Lieferadresse bzw. bei der Übergabe der Ware
an den Transporteur. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen
über die Gefahrtragung. Wird die Lieferung von AT-Österreich Handelsagentur selbst
durchgeführt und kann sie aus von Käufer zu vertretenen Gründen nicht
vollzogen werden, so geht die Gefahr bei erstem Lieferversuch auf den
Käufer über.
2.7. Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum
Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen
oder vergütet, soweit dies gesetzlich geregelt oder schriftlich
vereinbart ist.
2.8. Die Ware wird bei Transport durch Dritte gegen Transportschäden, Transportverluste
oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und
dann zu seinen Lasten und seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare
Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und
unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.
3. MÄNGELRÜGE / GEWÄHRLEISTUNG
3.1. Wir leisten nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, dass die Ware
ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere
Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese ausdrücklich schriftlich
zugesagt wurden.
3.2. Für Ausstellungsware und Ware, die als mindere Qualität wie z.B. „Zweite
Wahl“, „Restposten“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend
auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen
Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
3.3. Garantien über die Beschaffenheit und Eignung der Waren müssen in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
3.4. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen
kann keine Gewähr geleistet werden. Geringfügige oder sonstige dem
Käufer zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung
gelten vorweg als genehmigt.
3.5. Die Ware ist vom Kunden sofort nach Ablieferung zu untersuchen; hierbei
festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird
die Mängelrüge nicht ordnungsgemäß und fristgerecht erhoben, so gilt
die Ware als ordnungsgemäß übernommen und genehmigt, es sei denn,
dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar
war. Solche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung bekannt
zu machen; andernfalls die Ware auch in Ansehung diesen Mangels als
genehmigt gilt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen
sowie das Recht auf Anfechtung wegen Irrtums auf
Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
3.6. Die Untersuchung der Ware lediglich durch Stichproben gilt nicht als ordnungsgemäße
Untersuchung.
4. PRODUKTHAFTUNG UND SCHADENERSATZHAFTUNG
4.1. Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung,
sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir ausschließlich für
vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verschuldete Schäden haften. Das
Vorliegen unseres Verschuldens und dessen Ausmaß sind vom Geschädigten
zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang.
4.2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung,
Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen
oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in
den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen
auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung,
Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung. Es trifft uns keine Verpflichtung,
nicht von uns hergestellte Ware bei An- oder Weiterverkauf zu
untersuchen.
4.3 Regressforderungen, insbesondere gemäß § 12 PHG, sind ausgeschlossen,
sofern wir dem Kunden binnen einer angemessener Frist einen im
EWR-ansässigen Haftungspflichtigen namhaft machen und unsere Ansprüche
diesem gegenüber dem Kunden zur Abtretung anbieten. Bei dem
allenfalls zustande kommenden Zessionsvertrag haften wir ausschließlich
für die Tatsache, dass der Haftungspflichtige unser Vorlieferant war, nicht
aber für die Einbringlichkeit und Durchsetzbarkeit der Forderung.
4.4 Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
geltend gemacht wird.
4.5 Jedenfalls ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für bloße Vermögens-
oder mittelbare Schäden (einschließlich Gewinnentgang) und
Folgeschäden. Vorteile, die dem Kunden aufgrund des Schadens, für
welchen wir einzustehen haben, entstehen, hat er sich auf den Schadenersatzanspruch
anrechnen zu lassen.
5. ZAHLUNG
5.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich der Rechnungslegung und Übermittlung
von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz
Umsatzsteuergesetz zu.
5.2. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes
vereinbart ist; bei Zahlungsverzug gelten allenfalls gewährte Rabatte als
verfallen.
5.3 Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass alle
uns zustehenden und bereits fälligen Ansprüche so beglichen sind (siehe
Pkt. 5.5.), dass wir am Tag der Fälligkeit über diese auf unserem Konto
verfügen können.
5.4. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen;
Wechselsteuer, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten
des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen
wir keine Gewähr.
5.5. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet,
auch wenn diese anders gewidmet wurden.
5.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtliche daraus entstehende
Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von
Anwälten, nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie
Verzugszinsen von 12 % p.a. zu verrechnen. Wir sind aber jedenfalls berechtigt,
uns verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen.
5.8. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung
von sämtlichen aushaftenden Forderungen zu verlangen und insbesondere
allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht uns
auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände
über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt
werden.
5.9. Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Kunden trotz Setzung einer
8-tägigen Nachfrist sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen
Rechte (insbesondere jenes gemäß 2.3.), die in unserem Eigentum stehenden
Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom
Vertrag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil
unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen
Nichterfüllung, zurückzutreten.
5.10. Im Falle eines Vertragsrücktritts haben wir die Wahl, einen pauschalierten
Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnugsbetrages oder den Ersatz
des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug
des Käufers sind wir von weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen
entbunden und berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen
bzw. Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellung zu
fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder
begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;
im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet, nach unserer Wahl, uns einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnugsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten.
5.11. In „Zahlungsverzug“ im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen befindet sich
der Kunde, wenn er unsere Forderungen (sowohl die Kaufpreis- als auch
sonstige Nebenforderungen) bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig beglichen
hat.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen
des Kunden aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum.
6.2. Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware
im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübereignung
oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden
ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende
Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die
noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst
gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich darüber zu verständigen; allfällige
mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind
uns vom Kunden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, das Betriebsgelände
des Kunden zu gewöhnlichen Geschäftszeiten zu betreten und die Vorbehaltsware
in Besitz zu nehmen um sie, unbeschadet der zahlungs- und
sonstigen Verpflichtungen des Käufers, durch freihändigen Verkauf oder
im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös
rechnen wir nach Abzug der entstandenen Kosten dem Käufer auf
seine Verbindlichkeiten an, einen etwaigen Überschuss bezahlen wir an
ihn aus.
6.3. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden
Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als
vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen
Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.
7. INFORMATIONEN / DATENSCHUTZ
7.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von AT-Österreich Handelsagentur
Informationen,Newsletter etc. über elektronische Medien zu erhalten. Der Kunde kann
diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Bei Widerruf des
elektronischen Erhalts der Information besteht jedoch kein Rechtsanspruch
durch den Kunden, die in elektronischer Form versendeten Informationen
über eine andere Zustellform zu erhalten.
7.2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung
seiner im Rahmen der Vertragsbeziehung bekanntgegebenen Daten sowie
deren Weitergabe an andere Gesellschaften des Wolseley-Konzerns
ausdrücklich zu.
7.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse
bekanntzugeben, widrigenfalls unsere sämtlichen Schriften
und Erklärungen als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt
gegebene Adresse gesendet werden.
8. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.
9. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kitzbühel. Wir behalten uns vor, allenfalls
den gesetzlichen Gerichtsstand unseres Kunden bei Rechtsstreitigkeiten
zu wählen. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter
ausdrücklichem Ausschluss des UN-Einheitskaufrechts anzuwenden.
10. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses
Vertrages bleibt der Restvertrag vollinhaltlich aufrecht. Die unwirksame
Bestimmung gilt als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung
möglichst nahekommende gesetzlich zulässige Bestimmung
ersetzt.
11. Die Verpflichtungen des Käufers aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen
inklusive dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten
auch für seine Rechts- und Geschäftsnachfolger, wobei der Käufer zur
entsprechenden Überbindung verpflichtet ist.
12. FORDERUNGSABTRETUNG:
12.1. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung des uns zustehenden Kaufpreises
samt Nebenforderungen vom Kunden an einen Dritten verkauft, so
bietet uns der Vertragspartner schon jetzt die Abtretung seiner ihm gegenüber
dem Dritten zustehenden Kaufpreisforderung samt allen Nebenansprüchen
zur Sicherung an. Die Annahme des Anbots erfolgt schriftlich
an die zuletzt uns bekanntgegebene Adresse des Kunden („Anbot einer
Sicherungszession“). Der Kunde ist diesfalls verpflichtet, die Sicherungszession
in seinen Büchern zu vermerken und sie dem Dritten unverzüglich
anzuzeigen.
12.2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung
nicht abgetreten werden.
13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
13.1. Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde ist im Falle eines eine Zurückbehaltung
gesetzlich rechtfertigenden Sachverhalts stets nur zum Zurückhalten
eines im Verhältnis zu seinem geltend gemachten Anspruch angemessenen
Teils des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Weiters ist er
nur berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht nur aufgrund der zahlungsgegenständlichen
Lieferung, nicht aber allfälliger anderer Ansprüche aus
der Geschäftsbeziehung mit uns auszuüben.
13.2. Vertraulichkeit: Jede Partei stimmt zu und verpflichtet sich, alle vertraulichen
Daten der jeweils anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der
gegenseitigen Vertragsbeziehung bekannt werden, grundsätzlich geheim
zu halten. Dies gilt insbesondere nicht im Falle (i) einer die Partei gesetzlich
oder aufgrund eines behördlichen Auftrags treffenden Auskunftspflicht
oder bei (ii) offensichtlichen oder (iii) bereits davor bekanntgewordenen
Daten.
13.3. Verzicht: Ein Verzicht auf die Geltendmachung oder Einhaltung einer Bestimmung
des Vertrages bzw. dieser Geschäftsbedingungen bedarf stets
der Schriftform, insbesondere bedeutet die Unterlassung der Geltendmachung
niemals einen Verzicht auf unsere Ansprüche. Ein Verzicht auf die
Geltendmachung unserer Ansprüche aufgrund eines bestimmten Verstoßes
gilt nicht als Verzicht hinsichtlich anderer oder künftiger Verstöße.
14. VERTRAGSABSCHLUSS IM ONLINESHOP
14.1. Mit der Bestellung im Onlineshop geben unsere Kunden ein verbindliches
Angebot an uns ab, einen Vertrag mit uns abzuschließen. Mit dem Erhalt
der Bestellbestätigung durch unseren Kunden wird lediglich unsererseits
der Erhalt des Anbots des Kunden bestätigt.
14.2. Der Kaufvertrag kommt mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung
per E-Mail an den Kunden oder mit der Lieferung der bestellten Ware
zustande.
14.3. Für Vertragsabschlüsse im Onlineshop gelten die Bestimmungen dieser
AGBs sinngemäß gleich.
14.4. Die in unserem Katalog und auf unserer Webseite gemachten Angaben –
wie z.B. Beschreibungen und Abbildungen – dienen nur der Bestimmung
der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben
dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich
bezeichnet sind. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und
Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich
ausschließlich nach unseren ausdrücklich so gekennzeichneten Angaben
und technischen Qualifikationen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe
der Ware dar. Zwischen dem Druck- und Onlinekatalog kann es zu
Sortiments- und Preisabweichungen kommen. Wer Waren aufgrund des
Druckkatalogs bestellt, kann sich auf andere Angaben im Internet nicht
berufen und umgekehrt. Wir übernehmen keine Haftung für Rechen-,
Schreib- und/oder Druckfehler.
Stand Juni 2012